Änderung des Prüfungsverfahrens zum StB und WP rückwirkend mit 1. Jänner 2026 beschlossen! Rasches Handeln von Präsident Rath und Vizepräsident Hilber erforderlich!
Mit dem Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (NaBeG) wurden gestern eine Reihe von sehr erfreulichen Änderungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 beschlossen:
- Erweiterung des Berechtigungsumfangs für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen um die Beratung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Erweiterung des Berechtigungsumfangs der Wirtschaftsprüfer:innen um die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Möglichkeit einer Unterbrechung der siebenjährigen Frist betreffend den Verfall von Teilprüfungen und der Zulassung zur Fachprüfung
- Entschlackung der mündlichen Prüfung durch klare Fokussierung
- auf Abgabenrecht bei den Steuerberater:innen und
- auf Abschlussprüfung bei den Wirtschaftsprüfer:innen
- Deutlichere Verankerung der KSW als „Standardsetzer“ im eigenen Wirkungsbereich
Diese Punkte sind ein wichtiger Schritt in Richtung Modernisierung unseres Berufsrechts.
Problematische Kehrseite: Rückwirkende Änderungen im Prüfungswesen
Äußerst problematische Folgen ergeben sich jedoch aus den rückwirkend mit 1. Jänner 2026 beschlossenen Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen für die Änderungen im Prüfungswesen.
Diese betreffen unmittelbar:
- Berufsanwärter:innen im laufenden StB- oder WP- Prüfungsverfahren
- noch nicht öffentlich bestellte Berufsanwärter:innen für den/die Wirtschaftsprüfer:in mit abgeschlossenem Prüfungsverfahren in 2025, wenn der Antrag auf Bestellung erst 2026 gestellt wurde
- seit 1. Jänner 2026 bestellte neue Kolleg:innen in der Wirtschaftsprüfung, sofern sie ihren Antrag auf Bestellung nicht bereits in 2025 gestellt haben
Durch diese rückwirkenden Regelungen hängen zentrale Fragen des Prüfungswesens nun in der Luft – mit erheblichen Unsicherheiten für die Betroffenen und deren weitere berufliche Planung.
Verantwortung und Versäumnisse
Statt sich rechtzeitig auf mögliche Änderungen des Prüfungswesens vorzubereiten und im parlamentarischen Prozess – wie von Austrian Experts in unserer Stellungnahme zur Regierungsvorlage ausdrücklich angeregt – auf eine Verschiebung der Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen vom 1. Jänner auf den 1. Juli 2026 hinzuwirken, wurde der Fokus von Präsident Philipp Rath (VWT) und dem für das Prüfungswesen zuständigen Vizepräsidenten Klaus Hilber (ÖGSW) ausschließlich darauf gelegt, die unter Einbindung von universitären Expert:innen und mehr als 100 Berufskolleg:innen über einen Zeitraum von zwei Jahren detailliert ausgearbeitete Reform des Prüfungswesens mit unsachlichen Begründungen im letzten Moment doch noch zu kippen. Dem nicht genug, wurde die Stellungnahme der Austrian Experts von Präsident Rath Anfang Dezember zum Anlass genommen, der von uns nominierten Vizepräsidentin Kristina Weis praktisch sämtliche Geschäftsbereiche – darunter auch die NaBeG Umsetzung – zu entziehen und dieses Thema selbst in die Hand zu nehmen.
Jetzt ist rasches Handeln erforderlich!
Im Interesse aller von den rückwirkenden Änderungen betroffenen Kolleg:innen gilt es nun, diese äußerst problematische Situation rasch und entschlossen zu beenden. Dazu braucht es insbesondere:
1. die Finalisierung einer neuen Prüfungsordnung und deren Beschluss im Kammertag
2. die Verabschiedung neuer Lehrpläne für
- die schriftlichen und mündlichen StB Prüfungen
- die schriftlichen und mündlichen WP Prüfungen und
- die Nachhaltigkeitsergänzungsprüfung
3. eine umfassende Information und Schulung von
- Prüfungskandidat:innen
- Prüfungskommissär:innen
- Vortragenden
Unser Angebot
Die Austrian Experts haben sich immer konsequent für ein modernes, zukunftsorientiertes und faires Prüfungswesen eingesetzt – insbesondere zur Sicherung der Qualität und zum Wohl unseres beruflichen Nachwuchses! Deshalb stehen wir auch jetzt bereit, unsere Expertise konstruktiv in die Umsetzung des neuen Prüfungswesens einzubringen.
PS: Du oder Deine Berufsanwärter:innen haben Fragen zum neuen Prüfungswesen? 👉 Bitte einfach unter peter.bartos@ae-net.at melden!